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Für die Benutzer unseres Portals PLEJADEN.NET:



Für die Käufer unserer Pinguine:



Allgemeine Nutzungsbedingungen
"einfach für Jeden - für Jeden einfach"
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1. Geltung der Nutzungsbedingungen:
Vertragsabschlüsse, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Plejaden Communications GmbH & Co KG, Krottenseestraße 45, 4810 Gmunden/Österreich (in der Folge "Plejaden") erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten mit der Abgabe des Angebotes durch den Kunden als angenommen. Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen können jederzeit geändert werden. Derartige Änderungen werden dem User 14 Tage vorher bekannt gegeben und gelten bei erneuter Nutzung der Dienstleistungen von Plejaden. Für Neukunden gilt die bei Annahme des Angebotes durch Plejaden aktuelle Fassung.

2. Angebot und Vertragsabschluß:
Ein Vertrag kommt mit der Annahme des Angebotes des Kunden zustande. Die Abgabe des Angebots erfolgt durch Registrierung der Kunden im Plejaden.net (siehe Pkt. 5); die Annahme dieses Angebots durch Plejaden erfolgt per e-mail. Eine schriftliche Bestätigung folgt nicht.

3. Produktbeschreibung:

Plejaden stellt registrierten Usern verschiedene Kommunikationsdienstleistungen im Rahmen der Plattform plejaden.net zur Verfügung. Plejaden behält sich das Recht vor, die angebotenen Dienstleistungen abzuändern.

4. Nutzungsrecht:
Plejaden räumt dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Gebrauch der Plattform Plejaden.net ein.

5. Registrierung:
Vor Nutzung der Dienstleistungen von Plejaden ist eine Registrierung erforderlich; diese erfolgt durch Ausfüllen und Absenden des jeweiligen Online-Formulares. Mit der Registrierung erfolgt die Vergabe eines Login-Namens ("Accounts") und eines Passwortes. Registrierung und Nutzung des Plejaden.Net sind kostenlos.

6. Erfüllung/Abonnement:
Sofort nach erfolgreich abgeschlossener und bestätigter Registrierung und Annahme können die Dienstleistungen von Plejaden genutzt werden.

7. Pflichten und Haftung des Users:
Für sämtliche übermittelten Daten haftet ausschließlich die Person, von der der Inhalt stammt. Plejaden kontrolliert Inhalte, die über die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen weitergegeben werden grundsätzlich nicht. Der User verpflichtet sich: 
  • die bei der Registrierung erforderlich Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben, 
  • keine rechtswidrigen oder urheberrechtlich geschützten Inhalte über plejaden.net zu verbreiten oder zu veröffentlichen, 
  • die Übermittlung von unerwünschten Nachrichten, insb. solche ungebührlichen Inhaltes zu unterlassen, 
  • über die Services von plejaden.net keine Werbe- oder Marketingbotschaften, insbesondere keine Massen-E-Mails zu versenden, 
  • sein Passwort vertraulich zu behandeln und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen, 
  • keinen Versuch zu unternehmen, plejaden.net oder deren Inhalte zu manipulieren.

8. Überlassung der Nutzung an Dritte:
Der registrierte User haftet als Inhaber eines Accounts für alle Aktivitäten, die über seinen Account ausgeübt werden. Bei Überlassung der Nutzung an einen Dritten, haftet der registrierte User auch für dessen Verhalten bzw. Missbrauch.

9. Beendigung:
Plejaden behält sich das Recht zur sofortigen Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund vor. Im Fall der Beendigung der Nutzung werden auf Wunsch sämtliche gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht.

10. Rücktrittsrecht:
Der Kunde hat das Recht innerhalb von 7 Werktagen nach Abschluss des Dienstleistungsvertrages vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Vertrag muss Plejaden schriftlich mitgeteilt werden. Die Kosten für allfällige Rücksendungen trägt der Kunde.

11. Daten:
Der Kunde erteilt ausdrücklich seine Zustimmung dafür, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zu Werbezwecken, insb. zur Information des Kunden über das Produkt, Neuheiten, etc., verwendet. Plejaden setzt alle zumutbaren Maßnahmen, um den Zugriff unberechtigter Dritter zu den gespeicherten Daten zu unterbinden. Plejaden leistet jedoch keine Gewähr dafür, dass der Datentransport über fremde Systeme, insb. Internet bzw. Telekommunikationsnetze nicht von Dritten verfolgt, aufgezeichnet oder verfälscht wird.

12. Haftung:
In Fällen leichter Fahrlässigkeit und interner technischer Notwendigkeit haftet Plejaden nicht für Schäden aufgrund partieller Nichtverfügbarkeit oder Fehlfunktion der Services. Bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes mit einer verlinkten WebSite kommt kein Vertrag mit Plejaden zustande; Plejaden übernimmt keine Gewähr für die Leistungen dieser Anbieter. Plejaden haftet nicht für eine widerrechtliche Verbreitung von Nachrichten oder Veröffentlichung von Inhalten der Services von plejaden.net durch User oder Dritte, sowie bei Verstößen gegen die Pflichten des Users gemäß Punkt 5.. Sämtliche Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche gegen Plejaden und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden, Mängelfolgeschäden, entgangenem Gewinn sowie nicht eingetretener Ersparnis, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich aus verschuldensunabhängiger Haftung) sind ausgeschlossen.

13. Copyright:
Plejaden hat die Plattform plejaden.net inklusive aller integrierten Applikationen entwickelt und ist im Besitz sämtlicher Rechte an diesen bzw. verfügt über die entsprechenden Lizenzrechte, soweit Leistungen Dritter integriert wurden. Das Abspeichern von Inhalten oder Grafiken bzw. von Teilen davon auf eigenen Datenträgern bzw. der Gebrauch außerhalb der WebSites von Plejaden ist Usern nur innerhalb der Grenzen des Urheberrechtes und nur für den privaten Gebrauch gestattet. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder kommerzielle oder sonstige Verwertung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Plejaden bzw. deren Lizenzgebern zulässig.

14. Marken:
"Plejaden Communications" ist eine eingetragene Marke der Plejaden Communications GmbH & Co KG. Der Kunde darf diese Marke ohne vorherige Zustimmung von Plejaden nicht veröffentlichen oder in sonstiger Weise nutzen.

15. Gültigkeit
(a) Plejaden behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB wird jeweils gesondert hingewiesen. Die geänderten bzw. ergänzten AGB finden erst Anwendung, wenn die Services von Plejaden nach Erhalt des Hinweises erneut genutzt werden.
(b) Der Verzicht von Plejaden, ein Recht oder eine Bestimmung dieser AGB auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. die betreffende Bestimmung dar.

16. Anwendbares Recht, Gerichtstand:
Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes. Vertragssprache ist Deutsch. Soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, ist für alle gegenseitigen Ansprüche Gerichtsstand das für den Sitz von Plejaden sachlich zuständige Gericht.

Ende der allgemeinen Nutzungsbedingungen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen nach oben
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Unsere Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen der Plejaden Communications GmbH & Co KG. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, insbesondere durch Übersendung von Einkaufsbedingungen, gelten nur dann, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Die nachfolgenden Bestimmungen über Lieferungen von Waren gelten sinngemäß auch für Leistungen.

2. Angebote und Auftragsabschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. - Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt haben. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns bindend. Der Vertragspartner kann sich jedoch darauf nicht berufen, wenn wir etwa doch ohne schriftliche Bestätigung liefern. Bei widersprechenden Vertragsunterlagen gilt der von uns formulierte Vertragstext. Der Vertragspartner ist verpflichtet, unsere Bestätigungen zu überprüfen. Widerspricht er nicht binnen 3 Tagen ab Erhalt, wird unsere Bestätigung von ihm als richtig anerkannt. - Wir behalten uns Konstruktionsänderungen, soweit sie notwendig oder nützlich sind, vor.

3. Preise
Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Vertragspartner in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Die Preise verstehen sich ab Lager Gmunden, ohne Fracht, Verpackung, Versicherung und Montage.

4. Pläne und Unterlagen
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets unser geistiges Eigentum. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Vorführung darf nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen.

5. Lieferfrist
5.1. Die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen bedarf der Schriftform. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, sind Liefertermine oder -fristen für uns unverbindlich.
5.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. - auch wenn sie bei unseren Lieferanten, deren Unterlieferanten oder Transportbeauftragten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten.
5.4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
5.5. Nimmt der Vertragspartner die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort und zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an, so können wir entweder Erfüllung verlangen oder nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. In beiden Fällen haben wir Anspruch auf vollen Schadenersatz. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne unsere schriftliche Zustimmung Lieferfristen oder Liefertermine, aus welchen Gründen immer, zu verschieben.

6. Versand und Gefahrübergang
6.1. Verpackung, Versand und Transport erfolgen auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners. Auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden wird die Lieferung gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Wünscht der Vertragspartner eine besondere Transportart oder ein besonderes Transportmittel, stellen wir dies gesondert in Rechnung.
6.2. Die Gefahr geht mit Vertragsabschluß auf den Kunden über.

7. Gewährleistung und Haftung
Ausschließlich wir haben das Wahlrecht, Gewährleistungsansprüche durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Unser Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf sein Recht auf Wandlung des Vertrages. Unsere Gewährleistungspflicht erstreckt sich jedoch höchstens auf den Rahmen der von unseren Lieferanten für die einzelne Lieferung übernommenen Gewähr und auch nur soweit, als diese den Gewährleistungsanspruch anerkennen. Der Vertragspartner ist verpflichtet die Ware unverzüglich nach deren Einlangen in sorgfältigster Weise allenfalls auch unter Beiziehung eines Sachverständigen zu überprüfen. Allfällige Mängel muß der Vertragspartner spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware mit eingeschriebenem Brief rügen. Mängel, die bei einer solchen Überprüfung nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach ihrem Auftreten zu rügen. Die Gewährleistungsfrist endet, auch bei versteckten Mängeln, spätetens drei Monate nach dem Empfang der Ware. Die Geltung von § 924 Satz 2 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. An unsere öffentlich gemachten Äußerungen über die Sache oder Eigenschaften von von uns zur Verfügung gestellten Proben und Mustern sind wir nur gebunden, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich in unserem Angebot oder in unserer Auftragsbestätigung zusagen. An die Äußerungen des Herstellers, Importeurs in den EWR oder einer Person, die sich in welcher Form immer als Hersteller bezeichnet, sind wir nicht gebunden. Eine Haftung jeglicher Art für Montageanleitungen wird ausgeschlossen. Der Austausch oder die Verbesserung der Sache erfolgt bei uns im Werk; allfällige Versand- oder Transportkosten sind vom Vertragspartner zu tragen. Rückgriffsansprüche nach § 933 b ABGB gegen uns sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen, sofern uns nicht ein grobes Verschulden nachgewiesen wird. Schadenersatzpflichtig sind wir in jedem Fall nur bis zur Höhe des Betrages, der für die Lieferung in Rechnung gestellt wurde. Für Dritte sowie Folgeschäden haften wir nicht; auch nicht für reine Vermögensschäden. Wenn wir Nebenleistungen, wie z. B. Beistellung von Plänen, erbringen, so ist der Vertragspartner verpflichtet, diese unverzüglich zu überprüfen. Wenn der Vertragspartner nicht binnen 8 Tagen nach Erhalt solcher Unterlagen ihnen widerspricht, so gelten sie als genehmigt. Wenn Unterlagen dieser Art nicht von uns selbst, sondern vom Produzenten oder von einem Sachverständigen oder sonstigen Dritten erstellt worden sind, so haften wir nicht für deren Verschulden, sondern nur für Verschulden bei der Auswahl dieses Dritten. Allfällige Rückgriffsansprüche im Sinne des Paragraphen 12 PHG sowie ein Haftungsausschuss gemäß Paragraph 8 Zif. 3 PHG sind ausgeschlossen. An den von Plejaden gelieferten Produkten stehen Plejaden Immaterialgüterrechte zu. Der Kunde darf diese Produkte nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes benutzen und weiterveräußern.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Vertragspartner hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen.
8.2. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat uns der Vertragspartner sofort schriftlich zu verständigen und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Kosten zu tragen, die zur Abwehr des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung des Liefergegenstandes aufgewendet werden, soweit diese Kosten nicht vom Dritten erlangt werden können.
8.3. Der Vertragspartner tritt uns bis zur vollständigen Erfüllung seiner uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen seine Forderung aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren sicherheitshalber ab. Der Vertragspartner hat uns auf unser Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen und den Erlös aus dem Verkauf der Vorbehaltsware gesondert und in unserem Namen zu verwahren. Soweit unsere Gesamtforderungen durch solche Abtretungen zu mehr als 120% zweifelsfrei gesichert sind, verpflichten wir uns, den Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Vertragspartners nach unserer Auswahl wieder freizugeben.
8.4. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Vertragspartner nicht das Eigentum an der neuen Sache; die Verarbeitung wird durch den Vertragspartner für uns vorgenommen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Ware unentgeltlich zu verwahren. Bei der Verarbeitung von oder Vermischung mit in Fremdeigentum stehenden Waren, erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren zum Rechnungswert der übrigen Ware.
8.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Vertragspartners zurückzufordern. In der Rückforderung sowie in der Pfändung der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
8.6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, uns eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware, auch soweit sie verarbeitet ist, und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschriften zu übersenden. Beträge, die aus abgetretenen Forderungen eingehen, sind bis zur Überweisung gesondert aufzuheben.

9. Abtretungsverbot
Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis sind unabtretbar.

10. Zahlung, Verzug, Aufrechnung
10.1. Falls nicht anders vereinbart, haben sämtliche Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen.
10.2. Die Hereinnahme von Schecks und Wechseln erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont-, Bank- und Wechselspesen sind vom Kunden zu tragen.
10.3. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten sowie Zinsen in der Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart. Einlangende Zahlungen werden zuerst auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
10.4. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu beeinträchtigen geeignet sind, haben die Fälligkeit sämtliche unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigt uns überdies, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Das Recht auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware bleibt unberührt.
10.5. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Zahlung oder einen Teil derselben aus Gründen von Gegenansprüchen zurückzuhalten oder Gegenansprüche einschließlich solcher aus Reklamationen zur Aufrechnung zu bringen.
10.6. Werden Ratenzahlungen vereinbart, wird bei Nichtzahlung auch nur einer Rate der gesamte noch offene Betrag fällig.

11. Daten
Die für die Auftragsabwicklung und Buchhaltung erforderlichen Daten, wie Name, Adresse, sowie Buchungsdaten des Vertragspartners, werden in unserer EDV gespeichert. Die Parteien verpflichten sich zur absoluten Geheimhaltung des ihnen aus den Geschäftsbeziehungen zugegangenen Wissens gegenüber Dritten.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
12.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich; die Anwendung internationaler Übereinkommen, insbesondere des UN-Kaufrechtes-Übereinkommens vom 11.4.1980 ist ausgeschlossen.
12.2. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils für uns sachlich zuständige Gericht in Wels, Österreich vereinbart.
12.3. Für Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort unser Sitz auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
12.4. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die den mit der ersteren verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

Ende der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Lizenzbedingungen nach oben
1. Plejaden Communications GmbH & Co KG, kurz „Plejaden“ genannt, ist Urheber und Eigentümer der Software Plejaden Browser bzw. der Internetplattform www.plejaden.net, die registrierten Usern verschiedene Kommunikationsdienstleistungen bietet. „Plejaden“ hat die Internetplattform www.plejaden.net inklusive aller integrierter Applikationen entwickelt und ist im Besitz sämtlicher Rechte an diesen bzw. verfügt über die entsprechenden Lizenzrechte, soweit Leistungen Dritter integriert wurden.

2. „Plejaden“ räumt dem Pinguin Eigentümer, kurz „Lizenznehmer“ hiermit die nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Software Plejaden Browser bzw. der Internetplattform www.plejaden.net inklusive aller integrierter Applikationen ("Internetplattform") auf ausschließlich dem "Pinguin"-Touchscreenterminal von „Plejaden“ ein. Es ist nicht gestattet, die "Internetplattform" an einem anderen Standort, ohne "Pinguin"-Touchscreenterminal zu nutzen oder die Nutzung zu ermöglichen, insbesondere die Software zu speichern oder zu installieren, um diese auf sonstige technische Weise zu benutzen. Eine Lizenz für die "Internetplattform" darf nicht geteilt oder gleichzeitig an anderen "Pinguin"-Touchscreenterminals genutzt werden.

3. Im Rahmen seines Nutzungsrechts darf der „Lizenznehmer“ beliebig vielen Bewohnern des von ihm betriebenen Seniorenwohnheims die Nutzung der "Internetplattform" gestatten. Voraussetzung der Nutzung durch die Heimbewohner ist eine vorherige Registrierung auf der „Internetplattform.“ Mit der Registrierung unterwirft sich der Heimbewohner den Allgemeinen Nutzungsbedingungen von „Plejaden“. Der Pinguin Eigentümer verpflichtet sich, die Heimbewohner vor Registrierung nachweislich auf die Geltung der Nutzungsbedingungen hinzuweisen und eine Kopie der Nutzungsbedingungen auf Verlangen auszufolgen. Der Pinguin Eigentümer haftet für Missbrauch und rechtswidrige Handlungen der Heimbewohner bei Nutzung des "Pinguin"-Touchscreenterminal und/oder der "Internetplattform" und hält Plejaden bei Verletzung von Rechten Dritter schad- und klaglos. Für die Registrierung von Bewohnern wird dem „Lizenznehmer“ ein Administrationstool von „Plejaden“ zur Verfügung gestellt. Weiters erhält der „Lizenznehmer“ Zugang zu einem Redaktionssystem. Über dieses Redaktionssystem kann der Lizenznehmer individuelle Informationen erfassen und den registrierten Bewohnern zugänglich machen. Jegliche Haftung für derartige Inhalte liegt beim „Lizenznehmer“.
Plejaden behält sich das Recht vor, einzelnen registrierten Bewohnern im Falle des Mißbrauchs oder aus sonstigem wichtigen Grund in Abstimmung mit dem „Lizenznehmer“ die Benützung der "Internetplattform" zu untersagen.

4. Plejaden leistet keine Gewähr, soweit nach zwingendem Recht nicht etwas anderes geregelt wird. „Plejaden“ haftet in Ergänzung seiner Allgemeinen Nutzungsbedingungen ausdrücklich nicht für Web-Sites Dritter, insbesondere nicht für deren Seriosität oder Inhalt, soweit nach zwingendem Recht nicht etwas anderes geregelt ist.

5. Der Lizenznehmer zahlt bei Unterfertigung des Kaufvertrages und in der Folge bei Beginn eines neuen Nutzungsjahres für die Einräumung des Nutzungsrechtes im vorhinein eine jährliche Lizenzgebühr lt. der aktuellen „Plejaden“ Preisliste zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Nutzungsrecht an der "Internetplattform" wird erst mit dem Eingang der vollständigen Lizenzgebühr bei „Plejaden“ erworben.
„Plejaden“ ist berechtigt, die jährliche Lizenzgebühr bei gestiegenen Kosten und/oder erweitertem Angebot einseitig zu erhöhen.

6. Der „Lizenznehmer“ wird für einen entsprechenden Strom-, und Internetanschluss des „Pinguin“-Touchscreenterminals sorgen. Die Installationskosten sowie die laufenden Kosten trägt der „Lizenznehmer“.

7. „Plejaden Communications“ ist eine angemeldete Marke. Der „Lizenznehmer“ darf diese Marke ohne vorherige Zustimmung des Lizenzgebers nicht veröffentlichen oder in sonstiger Weise nutzen.

8. Mit der Unterfertigung des Kaufvertrages durch den „Lizenznehmer“ kommt ein Einzelvertrag auf unbestimmte Dauer zustande. Sowohl Plejaden als auch der „Lizenznehmer“ können den Lizenzvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Ende eines jeden Nutzungsjahres kündigen.

9. Eine außerordentliche Kündigung dieses Vertrages aus wichtigen Gründen ist jederzeit möglich. Wichtig Gründe sind vor allem:
  • wenn eine der Vertragsparteien – ob verschuldet oder unverschuldet – trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist zur Bereinigung weiterhin gegen wesentliche Bestimmungen (beispielsweise Punkt 3., 5. und 7.) dieses Vertrages oder der Nutzungsbedingungen verstößt, als wichtiger Grund gilt auch die nicht fristgerechte Zahlung der jährlichen Lizenzgebühr.
  • wenn es zu einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage bei einem der Vertragspartner kommt, insbesondere bei Eröffnung eines Exekutions- oder Insolvenzverfahrens oder bei Abweisung eines solchen Antrages mangels Vermögens.
Im Falle der außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages besteht keine Verpflichtung seitens „Plejaden“ zur Rückzahlung anteiliger Lizenzgebühren. Plejaden behält sich bei Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen oder der Nutzungsbedingungen das Recht auf Geltendmachung von Schadenersatz- und sonstigen Ansprüchen vor.

10. Im übrigen gelten ergänzend die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingen bzw. der Allgemeinen Nutzungsbedingungen von „Plejaden“ als vereinbart. Abweichende Regelungen der Lizenzbedingungen gehen den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bzw. Nutzungsbedingungen hervor.

11. Als Gerichtsstand für Auseinandersetzungen wird das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz von Plejaden vereinbart. Es gilt das österreichische Recht.


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