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Für die Benutzer unseres Portals PLEJADEN.NET:
Für die Käufer unserer Pinguine:
1.
Geltung der Nutzungsbedingungen:
Vertragsabschlüsse, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Plejaden
Communications GmbH & Co KG, Krottenseestraße 45, 4810 Gmunden/Österreich
(in der Folge "Plejaden") erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen
gelten mit der Abgabe des Angebotes durch den Kunden als angenommen.
Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen können jederzeit geändert werden.
Derartige Änderungen werden dem User 14 Tage vorher bekannt gegeben
und gelten bei erneuter Nutzung der Dienstleistungen von Plejaden.
Für Neukunden gilt die bei Annahme des Angebotes durch Plejaden aktuelle
Fassung.
2. Angebot und Vertragsabschluß:
Ein Vertrag kommt mit der Annahme des Angebotes des Kunden zustande.
Die Abgabe des Angebots erfolgt durch Registrierung der Kunden im
Plejaden.net (siehe Pkt. 5); die Annahme dieses Angebots durch Plejaden
erfolgt per e-mail. Eine schriftliche Bestätigung folgt nicht.
3. Produktbeschreibung:
Plejaden stellt registrierten Usern verschiedene Kommunikationsdienstleistungen
im Rahmen der Plattform plejaden.net zur Verfügung. Plejaden behält
sich das Recht vor, die angebotenen Dienstleistungen abzuändern.
4. Nutzungsrecht:
Plejaden räumt dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches
Nutzungsrecht zum Gebrauch der Plattform Plejaden.net ein.
5. Registrierung:
Vor Nutzung der Dienstleistungen von Plejaden ist eine Registrierung
erforderlich; diese erfolgt durch Ausfüllen und Absenden des jeweiligen
Online-Formulares. Mit der Registrierung erfolgt die Vergabe eines
Login-Namens ("Accounts") und eines Passwortes. Registrierung und
Nutzung des Plejaden.Net sind kostenlos.
6. Erfüllung/Abonnement:
Sofort nach erfolgreich abgeschlossener und bestätigter Registrierung
und Annahme können die Dienstleistungen von Plejaden genutzt werden.
7. Pflichten und Haftung des Users:
Für sämtliche übermittelten Daten haftet ausschließlich die Person,
von der der Inhalt stammt. Plejaden kontrolliert Inhalte, die über
die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen weitergegeben werden
grundsätzlich nicht. Der User verpflichtet sich:
- die bei der Registrierung erforderlich Daten
vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben,
- keine rechtswidrigen oder urheberrechtlich geschützten
Inhalte über plejaden.net zu verbreiten oder zu veröffentlichen,
- die Übermittlung von unerwünschten Nachrichten,
insb. solche ungebührlichen Inhaltes zu unterlassen,
- über die Services von plejaden.net keine Werbe-
oder Marketingbotschaften, insbesondere keine Massen-E-Mails zu
versenden,
- sein Passwort vertraulich zu behandeln und keinem
unbefugten Dritten zugänglich zu machen,
- keinen Versuch zu unternehmen, plejaden.net oder
deren Inhalte zu manipulieren.
8. Überlassung der Nutzung an Dritte:
Der registrierte User haftet als Inhaber eines Accounts für alle Aktivitäten,
die über seinen Account ausgeübt werden. Bei Überlassung der Nutzung
an einen Dritten, haftet der registrierte User auch für dessen Verhalten
bzw. Missbrauch.
9. Beendigung:
Plejaden behält sich das Recht zur sofortigen Auflösung des Vertrages
aus wichtigem Grund vor. Im Fall der Beendigung der Nutzung werden
auf Wunsch sämtliche gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht.
10. Rücktrittsrecht:
Der Kunde hat das Recht innerhalb von 7 Werktagen nach Abschluss des
Dienstleistungsvertrages vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt
vom Vertrag muss Plejaden schriftlich mitgeteilt werden. Die Kosten
für allfällige Rücksendungen trägt der Kunde.
11. Daten:
Der Kunde erteilt ausdrücklich seine Zustimmung dafür, dass seine
personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Daten werden zur Erfüllung
von gesetzlichen Vorschriften und zu Werbezwecken, insb. zur Information
des Kunden über das Produkt, Neuheiten, etc., verwendet. Plejaden
setzt alle zumutbaren Maßnahmen, um den Zugriff unberechtigter Dritter
zu den gespeicherten Daten zu unterbinden. Plejaden leistet jedoch
keine Gewähr dafür, dass der Datentransport über fremde Systeme, insb.
Internet bzw. Telekommunikationsnetze nicht von Dritten verfolgt,
aufgezeichnet oder verfälscht wird.
12. Haftung:
In Fällen leichter Fahrlässigkeit und interner technischer Notwendigkeit
haftet Plejaden nicht für Schäden aufgrund partieller Nichtverfügbarkeit
oder Fehlfunktion der Services. Bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes
mit einer verlinkten WebSite kommt kein Vertrag mit Plejaden zustande;
Plejaden übernimmt keine Gewähr für die Leistungen dieser Anbieter.
Plejaden haftet nicht für eine widerrechtliche Verbreitung von Nachrichten
oder Veröffentlichung von Inhalten der Services von plejaden.net durch
User oder Dritte, sowie bei Verstößen gegen die Pflichten des Users
gemäß Punkt 5.. Sämtliche Schadenersatzansprüche in Fällen leichter
Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche gegen
Plejaden und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere
Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden, Mängelfolgeschäden,
entgangenem Gewinn sowie nicht eingetretener Ersparnis, gleich aus
welchem Rechtsgrund (einschließlich aus verschuldensunabhängiger Haftung)
sind ausgeschlossen.
13. Copyright:
Plejaden hat die Plattform plejaden.net inklusive aller integrierten
Applikationen entwickelt und ist im Besitz sämtlicher Rechte an diesen
bzw. verfügt über die entsprechenden Lizenzrechte, soweit Leistungen
Dritter integriert wurden. Das Abspeichern von Inhalten oder Grafiken
bzw. von Teilen davon auf eigenen Datenträgern bzw. der Gebrauch außerhalb
der WebSites von Plejaden ist Usern nur innerhalb der Grenzen des
Urheberrechtes und nur für den privaten Gebrauch gestattet. Eine Vervielfältigung,
Verbreitung, Veröffentlichung oder kommerzielle oder sonstige Verwertung
ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Plejaden
bzw. deren Lizenzgebern zulässig.
14. Marken:
"Plejaden Communications" ist eine eingetragene Marke der
Plejaden Communications GmbH & Co KG. Der Kunde darf diese Marke ohne
vorherige Zustimmung von Plejaden nicht veröffentlichen oder in sonstiger
Weise nutzen.
15. Gültigkeit
(a) Plejaden behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft
zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen
dieser AGB wird jeweils gesondert hingewiesen. Die geänderten bzw.
ergänzten AGB finden erst Anwendung, wenn die Services von Plejaden
nach Erhalt des Hinweises erneut genutzt werden.
(b) Der Verzicht von Plejaden, ein Recht oder eine Bestimmung dieser
AGB auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses
Recht bzw. die betreffende Bestimmung dar.
16. Anwendbares Recht, Gerichtstand:
Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes. Vertragssprache
ist Deutsch. Soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, ist
für alle gegenseitigen Ansprüche Gerichtsstand das für den Sitz von
Plejaden sachlich zuständige Gericht.
Ende der allgemeinen Nutzungsbedingungen.
nach oben
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Unsere Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen der Plejaden Communications GmbH
& Co KG. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten
diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, insbesondere
durch Übersendung von Einkaufsbedingungen, gelten nur dann, wenn wir
sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Die nachfolgenden Bestimmungen
über Lieferungen von Waren gelten sinngemäß auch für Leistungen.
2. Angebote und Auftragsabschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. - Der Vertrag
gilt als geschlossen, wenn wir nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche
Auftragsbestätigung abgesandt haben. Alle Vereinbarungen werden erst
durch unsere schriftliche Bestätigung für uns bindend. Der Vertragspartner
kann sich jedoch darauf nicht berufen, wenn wir etwa doch ohne schriftliche
Bestätigung liefern. Bei widersprechenden Vertragsunterlagen gilt
der von uns formulierte Vertragstext. Der Vertragspartner ist verpflichtet,
unsere Bestätigungen zu überprüfen. Widerspricht er nicht binnen 3
Tagen ab Erhalt, wird unsere Bestätigung von ihm als richtig anerkannt.
- Wir behalten uns Konstruktionsänderungen, soweit sie notwendig oder
nützlich sind, vor.
3. Preise
Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Vertragspartner
in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
Die Preise verstehen sich ab Lager Gmunden, ohne Fracht, Verpackung,
Versicherung und Montage.
4. Pläne und Unterlagen
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso
wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets unser geistiges
Eigentum. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung
und Vorführung darf nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen.
5. Lieferfrist
5.1. Die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen bedarf der
Schriftform. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, sind Liefertermine
oder -fristen für uns unverbindlich.
5.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung,
Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen
usw. - auch wenn sie bei unseren Lieferanten, deren Unterlieferanten
oder Transportbeauftragten eintreten, haben wir auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde
nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch
nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich
die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so
kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten.
5.4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
5.5. Nimmt der Vertragspartner die vertragsgemäß bereitgestellte Ware
nicht am vertraglich vereinbarten Ort und zum vertraglich vereinbarten
Zeitpunkt an, so können wir entweder Erfüllung verlangen oder nach
Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. In beiden Fällen haben
wir Anspruch auf vollen Schadenersatz. Der Vertragspartner ist nicht
berechtigt, ohne unsere schriftliche Zustimmung Lieferfristen oder
Liefertermine, aus welchen Gründen immer, zu verschieben.
6. Versand und Gefahrübergang
6.1. Verpackung, Versand und Transport erfolgen auf Gefahr und Kosten
des Vertragspartners. Auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden
wird die Lieferung gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Wünscht der
Vertragspartner eine besondere Transportart oder ein besonderes Transportmittel,
stellen wir dies gesondert in Rechnung.
6.2. Die Gefahr geht mit Vertragsabschluß auf den Kunden über.
7. Gewährleistung und Haftung
Ausschließlich wir haben das Wahlrecht, Gewährleistungsansprüche durch
Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Unser Vertragspartner
verzichtet ausdrücklich auf sein Recht auf Wandlung des Vertrages.
Unsere Gewährleistungspflicht erstreckt sich jedoch höchstens auf
den Rahmen der von unseren Lieferanten für die einzelne Lieferung
übernommenen Gewähr und auch nur soweit, als diese den Gewährleistungsanspruch
anerkennen. Der Vertragspartner ist verpflichtet die Ware unverzüglich
nach deren Einlangen in sorgfältigster Weise allenfalls auch unter
Beiziehung eines Sachverständigen zu überprüfen. Allfällige Mängel
muß der Vertragspartner spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eingang
der Ware mit eingeschriebenem Brief rügen. Mängel, die bei einer solchen
Überprüfung nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach ihrem
Auftreten zu rügen. Die Gewährleistungsfrist endet, auch bei versteckten
Mängeln, spätetens drei Monate nach dem Empfang der Ware. Die Geltung
von § 924 Satz 2 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. An unsere
öffentlich gemachten Äußerungen über die Sache oder Eigenschaften
von von uns zur Verfügung gestellten Proben und Mustern sind wir nur
gebunden, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich in unserem Angebot
oder in unserer Auftragsbestätigung zusagen. An die Äußerungen des
Herstellers, Importeurs in den EWR oder einer Person, die sich in
welcher Form immer als Hersteller bezeichnet, sind wir nicht gebunden.
Eine Haftung jeglicher Art für Montageanleitungen wird ausgeschlossen.
Der Austausch oder die Verbesserung der Sache erfolgt bei uns im Werk;
allfällige Versand- oder Transportkosten sind vom Vertragspartner
zu tragen. Rückgriffsansprüche nach § 933 b ABGB gegen uns sind ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen, sofern uns nicht
ein grobes Verschulden nachgewiesen wird. Schadenersatzpflichtig sind
wir in jedem Fall nur bis zur Höhe des Betrages, der für die Lieferung
in Rechnung gestellt wurde. Für Dritte sowie Folgeschäden haften wir
nicht; auch nicht für reine Vermögensschäden. Wenn wir Nebenleistungen,
wie z. B. Beistellung von Plänen, erbringen, so ist der Vertragspartner
verpflichtet, diese unverzüglich zu überprüfen. Wenn der Vertragspartner
nicht binnen 8 Tagen nach Erhalt solcher Unterlagen ihnen widerspricht,
so gelten sie als genehmigt. Wenn Unterlagen dieser Art nicht von
uns selbst, sondern vom Produzenten oder von einem Sachverständigen
oder sonstigen Dritten erstellt worden sind, so haften wir nicht für
deren Verschulden, sondern nur für Verschulden bei der Auswahl dieses
Dritten. Allfällige Rückgriffsansprüche im Sinne des Paragraphen 12
PHG sowie ein Haftungsausschuss gemäß Paragraph 8 Zif. 3 PHG sind
ausgeschlossen. An den von Plejaden gelieferten Produkten stehen Plejaden
Immaterialgüterrechte zu. Der Kunde darf diese Produkte nur im Rahmen
eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes benutzen und weiterveräußern.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir uns
das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Vertragspartner hat
den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes
nachzukommen.
8.2. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware
ist nicht zulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware,
insbesondere bei Pfändung, hat uns der Vertragspartner sofort schriftlich
zu verständigen und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Kosten zu tragen, die zur
Abwehr des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung des Liefergegenstandes
aufgewendet werden, soweit diese Kosten nicht vom Dritten erlangt
werden können.
8.3. Der Vertragspartner tritt uns bis zur vollständigen Erfüllung
seiner uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen seine Forderung aus
der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren sicherheitshalber
ab. Der Vertragspartner hat uns auf unser Verlangen die Schuldner
der abgetretenen Forderungen mitzuteilen, den Schuldnern die Abtretung
anzuzeigen und den Erlös aus dem Verkauf der Vorbehaltsware gesondert
und in unserem Namen zu verwahren. Soweit unsere Gesamtforderungen
durch solche Abtretungen zu mehr als 120% zweifelsfrei gesichert sind,
verpflichten wir uns, den Überschuss der Außenstände auf Verlangen
des Vertragspartners nach unserer Auswahl wieder freizugeben.
8.4. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Vertragspartner
nicht das Eigentum an der neuen Sache; die Verarbeitung wird durch
den Vertragspartner für uns vorgenommen. Der Vertragspartner verpflichtet
sich, diese Ware unentgeltlich zu verwahren. Bei der Verarbeitung
von oder Vermischung mit in Fremdeigentum stehenden Waren, erwerben
wir Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes
der von uns gelieferten Waren zum Rechnungswert der übrigen Ware.
8.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere
bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten
des Vertragspartners zurückzufordern. In der Rückforderung sowie in
der Pfändung der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
8.6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen
eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung,
uns eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware,
auch soweit sie verarbeitet ist, und eine Aufstellung der Forderungen
an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschriften zu übersenden. Beträge,
die aus abgetretenen Forderungen eingehen, sind bis zur Überweisung
gesondert aufzuheben.
9. Abtretungsverbot
Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners aus dem gegenständlichen
Vertragsverhältnis sind unabtretbar.
10. Zahlung, Verzug, Aufrechnung
10.1. Falls nicht anders vereinbart, haben sämtliche Zahlungen sofort
nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen.
10.2. Die Hereinnahme von Schecks und Wechseln erfolgt stets nur zahlungshalber.
Diskont-, Bank- und Wechselspesen sind vom Kunden zu tragen.
10.3. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten der Ersatz sämtlicher Mahn-
und Inkassokosten sowie Zinsen in der Höhe von 2% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart. Einlangende
Zahlungen werden zuerst auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
10.4. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche
die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu beeinträchtigen geeignet
sind, haben die Fälligkeit sämtliche unserer Forderungen zur Folge.
Sie berechtigt uns überdies, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung
auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Das Recht auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Ware bleibt unberührt.
10.5. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Zahlung oder einen
Teil derselben aus Gründen von Gegenansprüchen zurückzuhalten oder
Gegenansprüche einschließlich solcher aus Reklamationen zur Aufrechnung
zu bringen.
10.6. Werden Ratenzahlungen vereinbart, wird bei Nichtzahlung auch
nur einer Rate der gesamte noch offene Betrag fällig.
11. Daten
Die für die Auftragsabwicklung und Buchhaltung erforderlichen Daten,
wie Name, Adresse, sowie Buchungsdaten des Vertragspartners, werden
in unserer EDV gespeichert. Die Parteien verpflichten sich zur absoluten
Geheimhaltung des ihnen aus den Geschäftsbeziehungen zugegangenen
Wissens gegenüber Dritten.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
12.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht
der Republik Österreich; die Anwendung internationaler Übereinkommen,
insbesondere des UN-Kaufrechtes-Übereinkommens vom 11.4.1980 ist ausgeschlossen.
12.2. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils für uns
sachlich zuständige Gericht in Wels, Österreich vereinbart.
12.3. Für Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort unser Sitz
auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort
erfolgt.
12.4. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam
oder undurchführbar sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame bzw. undurchführbare
Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame oder durchführbare zu
ersetzen, die den mit der ersteren verfolgten wirtschaftlichen Zweck
soweit wie möglich verwirklicht.
Ende der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
nach oben
1.
Plejaden Communications GmbH & Co KG, kurz „Plejaden“ genannt, ist
Urheber und Eigentümer der Software Plejaden Browser bzw. der Internetplattform
www.plejaden.net, die registrierten Usern verschiedene Kommunikationsdienstleistungen
bietet. „Plejaden“ hat die Internetplattform www.plejaden.net inklusive
aller integrierter Applikationen entwickelt und ist im Besitz sämtlicher
Rechte an diesen bzw. verfügt über die entsprechenden Lizenzrechte,
soweit Leistungen Dritter integriert wurden.
2. „Plejaden“ räumt dem Pinguin Eigentümer, kurz „Lizenznehmer“
hiermit die nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Software
Plejaden Browser bzw. der Internetplattform www.plejaden.net inklusive
aller integrierter Applikationen ("Internetplattform") auf ausschließlich
dem "Pinguin"-Touchscreenterminal von „Plejaden“ ein. Es ist nicht
gestattet, die "Internetplattform" an einem anderen Standort, ohne
"Pinguin"-Touchscreenterminal zu nutzen oder die Nutzung zu ermöglichen,
insbesondere die Software zu speichern oder zu installieren, um diese
auf sonstige technische Weise zu benutzen. Eine Lizenz für die "Internetplattform"
darf nicht geteilt oder gleichzeitig an anderen "Pinguin"-Touchscreenterminals
genutzt werden.
3. Im Rahmen seines Nutzungsrechts darf der „Lizenznehmer“
beliebig vielen Bewohnern des von ihm betriebenen Seniorenwohnheims
die Nutzung der "Internetplattform" gestatten. Voraussetzung der Nutzung
durch die Heimbewohner ist eine vorherige Registrierung auf der „Internetplattform.“
Mit der Registrierung unterwirft sich der Heimbewohner den Allgemeinen
Nutzungsbedingungen von „Plejaden“. Der Pinguin Eigentümer verpflichtet
sich, die Heimbewohner vor Registrierung nachweislich auf die Geltung
der Nutzungsbedingungen hinzuweisen und eine Kopie der Nutzungsbedingungen
auf Verlangen auszufolgen. Der Pinguin Eigentümer haftet für Missbrauch
und rechtswidrige Handlungen der Heimbewohner bei Nutzung des "Pinguin"-Touchscreenterminal
und/oder der "Internetplattform" und hält Plejaden bei Verletzung
von Rechten Dritter schad- und klaglos. Für die Registrierung von
Bewohnern wird dem „Lizenznehmer“ ein Administrationstool von „Plejaden“
zur Verfügung gestellt. Weiters erhält der „Lizenznehmer“ Zugang zu
einem Redaktionssystem. Über dieses Redaktionssystem kann der Lizenznehmer
individuelle Informationen erfassen und den registrierten Bewohnern
zugänglich machen. Jegliche Haftung für derartige Inhalte liegt beim
„Lizenznehmer“.
Plejaden behält sich das Recht vor, einzelnen registrierten Bewohnern
im Falle des Mißbrauchs oder aus sonstigem wichtigen Grund in Abstimmung
mit dem „Lizenznehmer“ die Benützung der "Internetplattform" zu untersagen.
4. Plejaden leistet keine Gewähr, soweit nach zwingendem Recht
nicht etwas anderes geregelt wird. „Plejaden“ haftet in Ergänzung
seiner Allgemeinen Nutzungsbedingungen ausdrücklich nicht für Web-Sites
Dritter, insbesondere nicht für deren Seriosität oder Inhalt, soweit
nach zwingendem Recht nicht etwas anderes geregelt ist.
5. Der Lizenznehmer zahlt bei Unterfertigung des Kaufvertrages
und in der Folge bei Beginn eines neuen Nutzungsjahres für die Einräumung
des Nutzungsrechtes im vorhinein eine jährliche Lizenzgebühr lt. der
aktuellen „Plejaden“ Preisliste zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Das Nutzungsrecht an der "Internetplattform" wird erst mit dem Eingang
der vollständigen Lizenzgebühr bei „Plejaden“ erworben.
„Plejaden“ ist berechtigt, die jährliche Lizenzgebühr bei gestiegenen
Kosten und/oder erweitertem Angebot einseitig zu erhöhen.
6. Der „Lizenznehmer“ wird für einen entsprechenden Strom-,
und Internetanschluss des „Pinguin“-Touchscreenterminals sorgen. Die
Installationskosten sowie die laufenden Kosten trägt der „Lizenznehmer“.
7. „Plejaden Communications“ ist eine angemeldete Marke. Der
„Lizenznehmer“ darf diese Marke ohne vorherige Zustimmung des Lizenzgebers
nicht veröffentlichen oder in sonstiger Weise nutzen.
8. Mit der Unterfertigung des Kaufvertrages durch den „Lizenznehmer“
kommt ein Einzelvertrag auf unbestimmte Dauer zustande. Sowohl Plejaden
als auch der „Lizenznehmer“ können den Lizenzvertrag unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Ende eines jeden Nutzungsjahres
kündigen.
9. Eine außerordentliche Kündigung dieses Vertrages aus wichtigen
Gründen ist jederzeit möglich. Wichtig Gründe sind vor allem:
- wenn eine
der Vertragsparteien – ob verschuldet oder unverschuldet – trotz
Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist zur Bereinigung weiterhin
gegen wesentliche Bestimmungen (beispielsweise Punkt 3., 5. und
7.) dieses Vertrages oder der Nutzungsbedingungen verstößt, als
wichtiger Grund gilt auch die nicht fristgerechte Zahlung der
jährlichen Lizenzgebühr.
- wenn es zu
einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage
bei einem der Vertragspartner kommt, insbesondere bei Eröffnung
eines Exekutions- oder Insolvenzverfahrens oder bei Abweisung
eines solchen Antrages mangels Vermögens.
Im Falle der außerordentlichen
Kündigung dieses Vertrages besteht keine Verpflichtung seitens „Plejaden“
zur Rückzahlung anteiliger Lizenzgebühren. Plejaden behält sich bei
Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen oder
der Nutzungsbedingungen das Recht auf Geltendmachung von Schadenersatz-
und sonstigen Ansprüchen vor.
10. Im übrigen gelten ergänzend die Bestimmungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingen bzw. der Allgemeinen Nutzungsbedingungen von „Plejaden“
als vereinbart. Abweichende Regelungen der Lizenzbedingungen gehen
den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bzw. Nutzungsbedingungen
hervor.
11. Als Gerichtsstand für Auseinandersetzungen wird das jeweils
sachlich zuständige Gericht am Sitz von Plejaden vereinbart. Es gilt
das österreichische Recht.
Ende der Lizenzbedingungen
nach oben
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